Frage:
Wie kann ich dem Eigentümer Ausgaben über die Eigentümerabrechnung in Rechnung stellen?
Antwort:
Serviceeinsatz (Artikel für Wartung und E-Abrechnung)
Nehmen Sie Wartungsarbeiten an der Wohnung des Eigentümers vor z.B. Glühbirnen auf LED Glühbirnen austauschen, ist das ein Serviceeinsatz.
Bezahlt werden:
- die Glühbirnen
- die Stundenpauschale des Mitarbeiters für Dauer des Austauschs und Anfahrtsweg
- An- und Abfahrtsweg (Benzin + Verschleiß am Auto)
z.B. Glühbirne pauschal 3 € + 12 € Weg zum Baumarkt (Fahrkosten + Stundenlohn) + 12 € Weg und Arbeitszeit Objekt (Fahrkosten + Stundenlohn) = 27 €
Im Bereich Stammdaten > Vorgaben > Artikel für Wartung und E-Abrechnung > neu können Sie Serviceeinsätze erstellen. Eingeben werden die Kosten über Finanzen > Wartung
1:1 Auslagen z.B. Anschaffung einer Kaffeemaschine (Auslagen)
Sollten Sie dem Eigentümer über Stammdaten > Objekte > Objekt auswählen > Objekt bearbeiten > Finanzen > Pauschalgebühr sowieso pauschal Kosten für Serviceeinsätze in seinem Objekten berechnen oder Sie separieren den reinen Arbeitsaufwand von Artikeln die für das Objekt angeschafft werden, können Sie einzelnen Artikel für das Objekt über Finanzen > Abrechnung > Eigentümer auswählen > Auslagen erfassen. Hier geht es darum das Auslagen 1:1 weitergeben werden, hier können Sie dann auch einen digitalen Beleg des Kassenzettels / Rechnung hochladen.
Anteilige Auslagen berechnen (Artikel für. Prov.rechnung)
Wenn Ihr Hausmeister im Großhandel für alle Objekte Glühbirnen kauft, hat er einen Kassenzettel über z.B. 100 Glühbirnen. In der Wohnung des Eigentümers wurden aber nur 5 Glühbirnen verbaut. Ein Kassenzettel über 5 Glühbirnen existiert allerdings nicht. Damit können diese Auslagen nicht über die Auslagen verrechnet werden, sondern über Artikel für. Prov.rechnung unter Finanzen > Abrechnung > Eigentümer auswählen > Artikel für. Prov.rechnung
Mehr zum Thema Eigentümerabrechnung finden Sie Handbuch für Eigentümerabrechnung
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